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Prüfungsamtder Landwirtschaftlichen Fakultät OrganisationDas Prüfungsamt der Landwirtschaftlichen Fakultät setzt sich zusammen aus
Der Dekan leitet das Prüfungsamt und ist verantwortlich für die Organisation der Prüfungen (§ 27 HG) und für die ihm durch die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Landwirtschaftlichen Fakultät zugewiesenen Aufgaben. Der Studiendekan ist der Stellvertreter des Dekans als Leiter des Prüfungsamtes. Für die Aufgaben, die im Zusammenhang mit Prüfungen anfallen, bildet die Fakultät einen Prüfungsbeirat. Für jeden Studiengang ist eine Verwaltungseinheit zuständig, welche die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsordnungen festgelegten Verwaltungsaufgaben übernimmt. PrüfungsbürosFür die Verwaltung der Studiengänge sind gemäß der Prüfungsorganisationsordnung die studiengangsbezogenen Verwaltungseinheiten zuständig. Diese übernehmen die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsordnungen festgelegten Verwaltungsaufgaben. Prüfungsorganisationsordnungder Landwirtschaftlichen Fakultät Prüfungsbeirat
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