Sie sind hier: Startseite Studium & Lehre Studienbeiträge Leitlinien

Leitlinien

zur Beantragung von Mitteln aus den Studienbeiträgen an der Landwirtschaftlichen Fakultät

pdf-icon pdf-Download

  1. Anträge können ausschließlich in eine unter der www-Adresse http://www.lwf.uni-bonn.de/intranet/ zur Verfügung stehenden Eingabemaske gestellt werden. Lediglich über die dort eingereichten Anträge wird in der Kommission entschieden. Die Kommission entscheidet über jeden vorliegenden Antrag. Für die Eingabe benötigen Sie ein individuelles Kennwort, das einer Kostenstelle zugeordnet ist. Dieses können Sie bei Herrn Binnenbruck (Tel. –3572) erfragen. Ca. 2 Wochen vor der entsprechenden Sitzung der Kommission wird eine Antragsfrist gesetzt, um eine vorbereitende Auswertung und Dokumentation vornehmen zu können. Nach dem Stichtag eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt und müssen zur nächsten Sitzung neu gestellt werden.
  2. Entscheidend für die Genehmigung eines Antrags ist die Begründung. Daher muss diese die Verbesserung der Lehr- bzw. Studiensituation herausstellen und sowohl den betroffenen Studiengang als auch die Anzahl der Studierenden, die davon profitieren, enthalten. Je höher der beantragte Betrag ist, desto höher sind die Anforderungen an die Begründung. Die Begründung soll auch enthalten, ob es sich um eine neue Maßnahme handelt, oder ob es sie in der Vergangenheit gleich oder ähnlich auch schon gegeben hat und woraus sie dann finanziert wurde.
  3. Die Kommission besteht aus 26 Personen (MG + StV). Dieser werden die Anträge 2 Wochen vor einer Sitzung zur Verfügung gestellt, so dass diese vorher bewertet werden können. Aufgrund der hohen Anzahl der Anträge sollten die Anträge so geschrieben werden, dass eine schnelle Erfassung des Sachverhaltes möglich ist. (Anmerkung: auf der Sitzung im April 2008 wurden 140 Anträge behandelt; durchschnittlich pro Sitzung 80 Anträge).
  4. Falls möglich, sollten mehrere Einzelpositionen zu einem Antrag zusammengefasst werden, damit diese auch in einem sinnvollen Zusammenhang diskutiert und bewertet werden können. Beispielsweise ist es nicht sinnvoll, für verschiedene Verbrauchsmaterialien eines Praktikums verschiedene Anträge zu stellen. Die Kommission hält sich daher vor, Anträge aus Geringfügigkeitsgründen generell abzulehnen. Als weiteres Beispiel sei die Beantragung von Software genannt, die zu einem ebenfalls beantragten Apparat gehört. Beides sollte bitte in einem Antrag zusammengefasst werden.
  5. Es ist stets zu prüfen, ob kostenlose oder preiswertere Alternativen existieren. Darauf sollte in der Begründung eingegangen werden.
  6. Es ist zu prüfen, ob eine Finanzierung von einer anderen Stelle möglich ist. Dieses wird beispielsweise bei baulichen Maßnahmen zunächst immer angenommen, so dass diese besonders begründet werden müssen.
  7. Grundsätzlich besteht der Verdacht, dass mit den beantragten Mitteln Maßnahmen finanziert werden, die bisher aus den Institutshaushalten bezahlt wurden. Alle Mitglieder der Kommission wissen, dass den Professuren reguläre Haushaltsmittel der Fakultät zur Verfügung stehen. Auf diesen Punkt ist daher bei der Begründung der Maßnahme zu achten.
  8. Werden wiederkehrende Maßnahmen beantragt, die zuvor identisch schon beantragt und genehmigt wurden (z.B. jährliche Lizenzkosten, Tutorien für wiederkehrende Lehrveranstaltungen etc.), so ist hierauf bei der Begründung hinzuweisen.
  9. Anträge für Exkursionen sind an den Exkursionsbeauftragten der Fakultät zu richten. Anträge für Exkursionen sind daher nicht über die Eingabemaske zu stellen. Für die Ausrichtung von Exkursionen wird dem Exkursionsbeauftragten der Fakultät ein Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt.
  10. Bei der Beantragung von Verbrauchsmaterialien kann nur der Anteil berücksichtigt werden, der bisher von den Studierenden gezahlt wurde. Ein entsprechender Hinweis muss Bestandteil der Begründung sein. Ausnahmen sind hier nur in einzelnen Fällen möglich, die besonders zu begründen sind.
  11. Bei der Finanzierung von wissenschaftlichen Mitarbeitern war die Kommission bisher äußerst zurückhaltend. Werden hierfür Mittel beantragt, ist neben einer bestechenden Begründung zwingend vorab eine Abstimmung mit der zuständigen Studienkommission notwendig und in der Begründung zu dokumentieren.
  12. Bei der Beantragung von Tutoren und Studentischen Hilfskräften müssen der Studiengang und die betreffende Veranstaltung hinreichend benannt und beschrieben werden. Es sollte deutlich herausgestellt werden, für welchen Teil des/r Moduls/Lehrveranstaltung das Personal benötigt wird (z.B. Unterstützung in der Vorlesung, Durchführung von Übungen etc.).
  13. Anträge für e-learning (Personalmittel) werden grundsätzlich abgelehnt, da es kein Ersatz für die Lehre ist. Hierzu hat die Kommission den Begriff e-learning definiert: „E-learning ist eine neuartige Lehrform, die es dem Studierenden ohne Präsenzzeit ermöglicht, sich die Inhalte anzueignen! Das einfache Bereitstellen von Vorlesungsunterlagen im e-campus fällt nicht darunter.
  14. Die Kommission kann mehrere Anträge von einem Antragsteller zusammenfassen und eine Pauschalsumme zuweisen. Die Anträge sind damit abgegolten. Kann eine bzw. mehrere der geplanten Anschaffungen nicht realisiert werden, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Kommissionsvorsitz

Prof. Dr. Peter Stehle
Prodekan Studium und Lehre
Endenicher Allee 11-15
53115 Bonn
Telefon: +49 (0)228 73 3680
Telefax: +49 (0)228 73 3217
eMail: p.stehle [at] uni-bonn [dot] de

Geschäftsstelle Studienbeiträge

Frau Christine Fricke
Nußallee 17
53115 Bonn
Telefon: +49 (0)228 73 2622
Telefax: 49 (0)228 73 2988
eMail: studienbeitraege [at] lwf [dot] uni-bonn [dot] de